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Freiheit in Gemeinschaft - Freiheit der Gemeinschaft
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Auch im geltenden Kirchenrecht finden sich Elemente der alten Lehre von der "libertas Ecclesiae". In diesem Band wird gefragt, ob und inwieweit dies der Selbstverpflichtung der Kirche, auf Privilegien zu verzichten (vgl. GS 76), widerspricht.
Die Normen über die Freiheit der Kirche sind Ausdruck der mit ihrem Wesen als Communio notwendig mitgesetzten Institutionalität. Diese bedingt eine Handlungsfreiheit der Gemeinschaft selbst. Gegenüber dem Staat sind die entsprechenden Normen des CIC die Einladung, die korporative Religionsfreiheit nicht gegen, sondern im Dialog mit der Kirche als Grundrechtsadressatin zu interpretieren.
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