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Freiraumschutz und Innenentwicklung

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Eine wichtige Zukunftsfrage unserer Gesellschaft ist der verantwortliche Umgang mit dem ständig knapper werdenden Raum außerhalb geschlossener Siedlungen, dem sogenannten Freiraum. Freiraum wird durch Freirauminanspruchnahme bedroht, worunter im planungsrechtlichen Sinn die Schaffung von Baurechten im Freiraum zu verstehen ist. Gemeinden schaffen im Freiraum Baurechte durch Bebauungspläne und sonstige städtebauliche Satzungen. Die Vorgaben und Möglichkeiten der Innenentwicklung geraten dabei leicht aus dem Blick. Innenentwicklung ist die von der Gemeinde insbesondere mit den Mitteln des Bauleitplanungsrechts gesteuerte Unterbringung neuen Flächenbedarfs für bauliche Nutzungen innerhalb geschlossener Siedlungen. Gegenstände der Innenentwicklung sind vor allem Baulücken- und Ruinengeländenutzung und Sanierung ungenutzten Bestandes. Für das Verhältnis von Freirauminanspruchnahme und Innenentwicklung ist eine Vielzahl von Regelungen von Bedeutung. Vor allem das Staatsziel Umweltschutz, die bauplanungsrechtliche Bodenschutzklausel und das naturschutzrechtliche Vermeidungsgebot sind Gegenstand eingehender Betrachtung.
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