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Fristlose Kündigung im Urhebervertragsrecht
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Noch immer fehlt es an einer Neuordnung des Urhebervertragsrechts. Dies führt insbesondere dort, wo Streitigkeiten zwischen Urheber und Verwerter einen von ihnen veranlassen, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden, zu Unsicherheiten. Soweit nicht die Spezialregelungen des Urheber- und Verlagsgesetzes greifen, sind die Vertragspartner weiterhin auf die Rechtsfindung und Rechtsfortbildung der Gerichte angewiesen. Die vorliegende Arbeit versucht nun, den Gesamtbereich der Kündigungs- und Rücktrittsmöglichkeiten im Urheberrecht systematisch zu erfassen und zu erörtern. Gleichzeitig werden neue Wege aufgezeigt, bisher unkündbare, auf Schutzfristdauer abeschlossene Verträge nach 30 Jahren zu beenden.
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