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Fundstellen deutscher Reichs- und Bundesgesetze
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Als Jurist muss man nicht alles wissen, sondern nur, wo es steht. Gesetze, die für den Rechtsanwender erste Erkenntnisquelle sind, stehen im jeweiligen Verkündungsorgan und sind ohne Hilfsmittel unauffindbar. In diesem Buch sind die Fundstellen sämtlicher deutschen Reichs- und Bundesgesetze seit 1867 verzeichnet, und zwar mit zugeordneten Änderungsgesetzen und nützlichen Querverweisen. Der Fundstellennachweis des Bundesministeriums der Justiz reicht nur bis 1964 zurück und dokumentiert lediglich die heute noch geltenden Vorschriften. Das vorliegende Werk ist frei von solchen Beschränkungen und daher für diejenigen, die mehr wissen wollen, alternativlos.
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