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Fürstliche Prachtentfaltung in Abwesenheit des Herrschers
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In den Jahren von 1764 bis 1791 erfuhr das Osnabrücker Schloss während der Regierungszeit des Fürstbischofs Friedrichs von York eine erhebliche bauliche Aufwertung. Mit der Fertigstellung des Schlossinnenbereichs im klassizistischen Stil im Jahr 1791 und mit der durch den Fürsten forcierten Veränderung des Schlossgartens in Form eines englischen Landschaftsgartens entstand ein Gestaltungskonzept, mit welchem der Landesherr die zeitgenössischen modischen Vorgaben in Architektur- und Gartengestaltung rezipierte. Der Osnabrücker Fürstbischof unterhielt zudem einen Hofstaat, der die Erwartungen, die vonseiten der höfischen Gesellschaft an ein mittelmächtiges Fürstbistum gestellt wurden, erfüllen konnte. Bemerkenswert ist, dass sowohl Friedrich, als auch sein Vater, der englische König Georg III., hohe Summen für die fürstliche Prachtentfaltung aufwendeten, ohne selbst dauerhaft im Hochstift anwesend zu sein. Daraus lässt sich folgern, dass über Schloss und Hofstaat symbolisch auf die Herrschaft Friedrichs verwiesen wurde. Auf diese Weise ließ sich die Präsenz des Fürsten suggerieren, ohne dass dabei die Anwesenheit des Herrschers oder das höfische Zeremoniell eine zentrale Rolle spielten. Vielmehr blieb die über Schloss und Hofstaat generierte Repräsentation auf Basis der Sichtbarmachung und Selbstsymbolisierung von Ordnungsmechanismen bis zur Säkularisation des Fürstbistums Osnabrück im Jahr 1802 ein elementarer Bestandteil der Strategie zur Vergegenwärtigung der Herrschaft des abwesenden Landesherrn.
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