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Genehmigungsanspruch und Verfahrensdauer im Immissionsschutzrecht
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Nach tradiertem Verständnis fallen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Beurteilungs- und Entscheidungszeitpunkt zusammen. Änderungen der Sach- und Rechtslage können daher den Untergang eines ursprünglich bestehenden Genehmigungsanspruchs bewirken. Das soll auch dann gelten, wenn die Genehmigungsbehörden die im Bundesimmissionsschutzgesetz vorgesehenen Verfahrensfristen überschreiten: Nach Fristablauf eintretende Änderungen der Sach- und Rechtslage können danach einen Untergang des Genehmigungsanspruchs bewirken, obwohl sie bei Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Verfahrensfristen den Bestand des Genehmigungsanspruchs unberührt gelassen hätten. Dieses Ergebnis hinterfragt die vorliegende Arbeit und ermittelt den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt im Wege einer Auslegung der immissionsschutzrechtlichen Verfahrensfristen.
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