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Genomanalysen an Arbeitnehmern vor der Einstellung
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Genomanalysen sind neue Methoden human-medizinischer Diagnostik, mit denen die Erbanlagen von Menschen auf genetisch bedingte Krankheiten und Krankheitsdispositionen hin untersucht werden können. Sie werden zunehmend im Rahmen von Einstellungsuntersuchungen an Arbeitnehmern durchgeführt. Dabei verschärfen sie das bisher weitestgehend ungelöste rechtliche Problem der Zulässigkeit solcher Einstellungsuntersuchungen. Die vorliegende Untersuchung qualifiziert die Durchführung von Genomanalysen an Arbeitnehmern vor der Einstellung als eine spezielle Form der Ausübung des Fragerechts des Arbeitgebers nach der genetischen Veranlagung des Arbeitnehmers. Sie limitiert ihre Zulässigkeit durch die Lösung der Kollision zwischen diesem Fragerecht des Arbeitgebers und der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers über seine genetische Veranlagung.
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