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Georg Lohmanns Kritik an der Konzeption kollektiver Menschenrechte
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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1, 3, Universität Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit Georg Lohmanns Kritik an der Konzeption kollektiver Menschenrechte. Sie versucht die Argumentation Lohmanns darzulegen und in den Kontext der Diskussion einzuordnen. Hierfür wird zunächst die Konzeption kollektiver Menschenrechte vor ihrem geschichtlichen Hintergrund erläutert sowie anschließend die Debatte hinsichtlich der Standpunkte liberalistischer und kommunitaristischer Theorien dargestellt. Hierbei soll die aktuelle Relevanz des Diskurses um Menschenrechte für Gruppen deutlich werden. Alsdann wird die begriffliche und sachliche Kritik Lohmanns an dieser Konzeption beleuchtet und sein Lösungsansatz vorgestellt. In erster Linie wurden hierfür die konkret dieser Auseinandersetzung gewidmeten Texte Lohmanns ausgewertet, mit besonderer Beachtung der Aufsätze "Kollektive Menschenrechte zum Schutz von Minderheiten?" von 2004 und "Menschenrechte und die Frage nach dem Subjekt der Rechte" von 2010. Eine Kategorisierung der Menschenrechte in verschiedene Generationen gilt als umstritten. Nach der Postulierung der negativen Freiheitsrechte in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) und der 'positiven Teilnahmerechte' im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), die die erste Generation bilden, wurden mit der Kodifizierung der 'sozialen Teilhaberechte' im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) die Menschenrechte zweiter Generation geschaffen. Mittlerweile ist die Rede von einer dritten Generation der Menschenrechte. Diese als Kollektivrechte, Gruppenrechte oder auch Solidarrechte bezeichnete Gattung von Menschenrechten umfasst solche Rechte, die nicht vorrangig dem einzelnen Menschen als Individuum zukommen, sondern kollektiven Einheiten, wie etwa den Völkern. Die Debatte, ob solche kollektiven Menschenrechte überhaupt zu den Menschenrechten gezählt werden sollten, wird maßgeblich von liberalistischer und kommunitaristischer Seite geführt. Einer der zahlreichen Kritiker der kommunitaristischen, die Konzeption der Solidarrechte unterstützenden Sicht ist Georg Lohmann, der in seiner Auseinandersetzung mit jenem Konzept einen eigenen, sozialliberalen Ansatz verfolgt.
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