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Geschmacksmusterrecht, Urheberrecht, Designlaw

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Die Neuerscheinung Geschmacksmusterrecht: Am 1. Juni 2004 trat das Geschmacksmusterreformgesetz in Kraft. Mit diesem Reformgesetz wurde das älteste der in Deutschland geltenden Gesetze (1876) des gewerblichen Rechtsschutzes grundlegend verändert und in seiner Grundkonzeption zu einem Gesetz zur Erlangung eines Schutzrechts mit Sperrwirkung, wie es aus dem Patent- und Gebrauchsmustergesetz seit jeher bekannt ist, verändert. Ein Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform (Design, Farbe, Form) verleiht. Ästhetische Gestaltungen sind vom Patent- und Gebrauchsmusterschutz ausgenommen, können aber nach dem Geschmacksmustergesetz durch die Eintragung in das Geschmacksmusterregister ebenfalls gegen Nachahmung geschützt werden. Urheberrecht: Das Urheberrecht ist das Recht des geistigen Eigentums der Kulturschaffenden. Es garantiert dem Urheber Ausschließlichkeitsrechte an diesem geistigen Eigentum und sichert ihm die Verwertung seines Schaffens. Designlaw: Produktdesign ist eine Gesamtlösung aus Formgebung, Technik und Marketing. Zum Schutz dieser modernen Produktgestaltung vor Nachahmung und Verwendung durch die Konkurrenz bestehen verschiedene, sich teilweise überschneidende Sonderschutzrechte, das sog. Designlaw. Der Grundriss erläutert komprimiert aber anschaulich diese drei miteinander verwobenen Rechtsmaterien und regt durch zahlreiche Beispiele und weiterführende Literaturhinweise zum tiefer gehenden Studium an.
Folgt in ca. 5 Arbeitstagen

Preis

34,50 CHF

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