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Gesetzesmaterialien und Wille des Gesetzgebers
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Welche Aussage das Recht für einen bestimmten Lebenssachverhalt trifft, hängt bedeutend davon ab, wie der Rechtsanwender das Gesetz auslegt und anwendet. Die Frage, wie die Gesetzesmaterialien als Willensäußerungen des Gesetzgebers dabei zu berücksichtigen sind, ist seit fast zweihundert Jahren umstritten. Sie gehört zu den ungeklärten Grundlagenfragen der Rechtswissenschaft. Dieser Umstand hat dazu geführt, dass in der praktischen Rechtsanwendung der Verweis auf Bundestagsdebatten, Ausschussberichte und Entwurfsbegründungen vielfach willkürlich erfolgt und aufgrund von unterschiedlichen methodischen Ansätzen auch nahezu willkürlich erfolgen "darf". Im Bewusstsein, dass sich Grundlagenprobleme nicht lösen lassen, möchte Tino Frieling einen weiteren Beitrag zur "ewigen" Diskussion leisten und zu einem rationaleren Umgang mit dem Willen des Gesetzgebers und den Gesetzesmaterialien beitragen.
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