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Gesetzliche und rechtsgeschäftliche Beschränkungen der Mängelrechte des Käufers
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Diese Arbeit behandelt rechtsgeschäftliche und gesetzliche Beschränkungen der Mängelrechte des Käufers. Im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen liegt der Schwerpunkt der Untersuchung auf der Möglichkeit und Zumutbarkeit der Nacherfüllung. Es geht um echte Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB), grob unverhältnismäßigen Aufwand (§ 275 Abs. 2) und Unwirtschaftlichkeit (§ 439 Abs. 3). Nach der hier vertretenen Auffassung sind die Kosten für den Verkäufer, der das Leistungshindernis nicht zu vertreten hat, durch den Wert der mangelfreien Kaufsache und den Kaufpreis begrenzt. Bei zu vertretendem Leistungshindernis gilt die Grenze des Rechtsmissbrauchs. Für die rechtsgeschäftliche Beschränkbarkeit werden drei Grundfälle abgegrenzt: individualvertragliche Haftungsbeschränkungen außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs sind weitgehend zulässig, die Grenzen für Haftungsbeschränkungen sind enger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und am engsten beim Verbrauchsgüterkauf.
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