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Gewässerschutz: Monitoring-Konzepte in Europa
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Der Gewässerschutz in der EU wurde im Jahr 2000 durch die Richtlinie 2000/60/EG "Richtlinie des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen in der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik" neu geregelt. Sie sieht vor, dass die Beschreibung des Gewässerzustands über die chemische Qualität hinausgeht, und um gewässerökologische Daten durch den Vergleich mit unbelasteten Referenzgewässern ergänzt wird. In der Schweiz ist der Gewässerschutz durch ein entsprechendes Gesetz mit zugehöriger Verordnung geregelt. Die Umsetzung erfolgt durch ein überkantonales Modell-Stufen-Konzept. Trotz der geographischen Nähe der beiden Regionen unterscheiden sich die jeweiligen Vorgehensweisen maßgeblich. Humane Arzneimittel haben im Vergleich zu Pflanzenschutzmitteln und Industriechemikalien eine Sonderstellung, weil sich selbst eine nachgewiesene Ökotoxizität nicht auf die Marktzulassung auswirkt und sie auch in Monitoring-Programmen nicht berücksichtigt werden. Sie stellen aber eine Gefährdung für Oberflächengewässer und möglicherweise für den Menschen dar. Strategien zur Minimierung des Eintrags in die Umwelt und eine Überwachung der Substanzen im Gewässer sind folglich von Bedeutung.
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