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Gläubigerausschuss
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Die Gläubiger haben die wirtschaftlichen Folgen der Insolvenz zu tragen, ihre Forderungen werden aber in der Regel nur quotal befriedigt. Sie an den maßgeblichen Entscheidungen zu beteiligen war Ziel der Reform des Insolvenzrechts. Der Gläubigerausschuss kann vom Tag der Insolvenzantragstellung eingesetzt werden und ist vergleichbar mit einem Aufsichtsrat. Das Werk führt in die Grundlagen ein und behandelt alle wichtigen Fragestellungen. Dazu gehören das Verhältnis des Gläubigerausschusses zu anderen Verfahrensbeteiligten, Informationsrechte, Mitwirkungserfordernis bei Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung sowie Haftungsfragen.
Noch nicht erschienen. Termin unbekannt