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Gläubigerschutz durch Kapitalschutz bei der englischen private company limited by shares mit Verwaltungssitz in Deutschland
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Die private company limited by shares nach dem Recht von England und Wales entwickelt sich zu der derzeit führenden ausländischen Gesellschaftsform in Deutschland. Dieser Zuwachs wird unter gläubigerschutzrechtlichen Gesichtspunkten mit Skepsis beobachtet. Die Ausarbeitung untersucht Wege, wie in europarechtskonformer Weise ein möglichst hohes Schutzniveau für inländische Gläubiger von EU-Auslandsgesellschaften erzielt werden kann und beleuchtet diese Problematik insbesondere unter dem Aspekt der Kapitalausstattung. Die Interessen der Gesellschaftsgläubiger an Kapitalerhaltung und Kapitalersatz bilden den Mittelpunkt der Ausführungen. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, dass der Gläubigerschutz vorrangig durch insolvenzrechtliche Vorgaben gestärkt werden kann.
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