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Gläubigerschutz im georgischen GmbH-Recht. Ein Rechtsvergleich mit deutschem GmbH-Recht
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Durch die Änderungen vom 14. März 2008 hat der Gesetzgeber den Kapitalschutz im georgischen GmbH-Recht wesentlich verändert. Im Gegensatz zu den MoMiG Änderungen, die im deutschen GmbH-Recht den Kapitalschutz ziemlich gelockert und dabei andere systematische Probleme aus Sicht des Gläubigerschutzes mit sich gebracht haben, ist es dem georgischen Gesetzgeber gelungen, ohne Verschlechterung des Gläubigerschutzes den Kapitalschutz wesentlich zu deregulieren. Auch die Problematik der Durchgriffshaftung hat der georgische Gesetzgeber im Vergleich zum deutschen Recht durch die Schaffung einer speziellen gesellschaftsrechtlichen Norm unterschiedlich geregelt.Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Durchgriffshaftung einheitlich nicht auf der Grundlage des Deliktsrechts, sondern auf der speziellen gesellschaftsrechtlichen Norm begründet werden sollte. Darüber hinaus findet in der Arbeit eine Auseinandersetzung mit der Problematik der Insolvenzverschleppungshaftung statt. Der Autor untersucht verschiedene Vorschläge, die in der deutschen und georgischen Literatur und Rechtsprechung angeboten werden und konkludiert, dass die direkte Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaftsgläubiger auf der Grundlage des Deliktsrechts dogmatisch eine richtige Lösung darstellt.
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