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Gleichstellung per Gesetz? Eine Untersuchung am Beispiel der Frauen in der Bundeswehr
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziologie - Krieg und Frieden, Militär, Note: 1, 0, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Einführung in die Militärsoziologie, 37 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In vielen Militärstreitkräften haben Frauen heute die Möglichkeit, ihren Dienst an der Waffe zu leisten. So auch in den Streitkräften der NATO-Länder, von denen lediglich 5 der 26 (Stand 2003/2004) für Frauen noch Beschränkungen haben - zumeist für reine Kampffunktionen.
Zum heutigen Zeitpunkt sind Frauen bereits über fünf Jahre in (fast) allen Bereichen der Bundeswehr vertreten und das SDGleiG seit über einem Jahr in Kraft. Grund genug, um im Rahmen dieser Arbeit zu überprüfen, in wie fern Frauen in der Bundeswehr tatsächlich eine Gleichstellung per Gesetz erfahren und ob von einer Integration der Soldatinnen gesprochen werden kann. Aufgrund des zuvor skizzierten Verlaufs bis zur vollständigen Öffnung der Bundeswehr gegenüber Frauen ist aber anzunehmen, dass dies aus folgenden Punkten nicht der Fall sein kann:
1.) Folgt man der Einschätzung des EuGH und sieht in der Bundeswehr eine Betriebsorganisation die den zivilen sehr ähnlich ist, dann ist anzunehmen, dass Soldatinnen - wie Frauen in der zivilen Arbeitswelt - besonders in den heute noch als "männertypisch" und als körperlich sehr anspruchsvoll geltenden Berufen, wie auch den des Soldaten, in der Minderheit sind. D.h., je höher die körperlichen Anforderungen, desto niedriger der Frauenanteil - was eine Gleichstellung bzw. Gleichbehandlung viel schwieriger macht.
2.) Wenn die erste These bestätigt wurde, muss wie in zivilen Erwerbsorganisationen auch davon ausgegangen werden, dass Frauen in der Bundeswehr unter den patriarischen Strukturen sowie Diskriminierungen leiden müssen und am beruflichen Erfolg gehindert werden.
3.) Ein Aufnahme von Frauen zur Bundeswehr geschah aufgrund des massiven öffentlichen und rechtlichen Drucks. Daher liegt die Vermutung nahe, dass sie nur symbolisch aufgenommen wurden.
4.) Weiter ist zu vermuten, dass besonders älteren Soldaten aufgrund ihrer Sozialisation einen großen Anteil und auch Interesse daran haben, dass diese Strukturen, wenn auch latent erhalten bleiben.
5.) Die Soldatinnen, die es dennoch schaffen, sich in der Männerdomäne Bundeswehr zu behaupten, verlieren ein Stück weit ihre Weiblichkeit, da sie sich am männlichen Geschlecht orientieren bzw. es adaptieren (müssen).
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