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Goethe und die Hinrichtung von Johanna Höhn

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Goethes Schuld an der Hinrichtung von Johanna Catharina Höhn, die ihr Kind unmittelbar nach der Geburt in einem Anfall von Panik getötet hatte, ist lange Zeit vertuscht und geleugnet worden. Bis heute wird von einem Teil der Goethe-Forschung heftig bestritten, dass Goethe das Zünglein an der Waage zum Vollzug der Hinrichtung war. Er begründete die Beibehaltung der Todesstrafe in seinem Gedicht "Edel sei der Mensch, hilfreich und gut". Publiziert werden die Akten über drei Fälle von Kindesmord während Goethes aktiver Regierungstätigkeit. Während Carl August "einiges Mitleiden" mit der Täterin hat und deshalb die Todesstrafe für Kindestötung überhaupt abschaffen will, hält es Goethe für "räthlicher", "die Todtesstrafe beyzubehalten". Die Zeugnisse geben Einblicke in die Machtverhältnisse im Weimarer Musenstaat. Sie zeigen anschaulich die Praxis einer vordemokratischen Justiz im Übergang vom Vergeltungsstrafrecht zum Schuldstrafrecht. Zeugnisse der heftigen Debatte zwischen 1929 und 1945, als das Schicksal von Johanna Höhn erstmals im Zusammenhang mit Goethes Votum für die Beibehaltung der Todesstrafe bei Kindesmord diskutiert wurde, ergänzen die Dokumentation. Die Einleitung erläutert die Vorgänge, die zu den Urteilen und der Hinrichtung führten.
Libri-Titel folgt in ca. 2 Arbeitstagen

Preis

40,50 CHF

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