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Goodwillbilanzierung nach US-GAAP
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Mit der Einführung des Impairment-Only-Approach (IOA) durch das Financial Accounting Standards Board (FASB) wurde die Goodwill-Bilanzierung im Jahr 2001 grundlegend geändert. Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Goodwill und auch andere immaterielle Vermögenswerte, deren Nutzungsdauer nicht bestimmbar ist, sind beispielsweise nicht mehr planmäßig abzuschreiben, sondern nur noch außerplanmäßig, wenn ein mindestens jährlich durchzuführender Impairment-Test einen Wertminderungsbedarf erkennt.
Andreas Pfauth erläutert die Bilanzierungsvorschriften nach US-GAAP und unterzieht die Neuregelungen einer kritischen Analyse. Mittels einer Ereignisstudie werden die Kursreaktionen bei US-GAAP-Bilanzierern im Neuen Markt und im DAX100 auf die Abschaffung der planmäßigen Goodwill-Abschreibung und der gleichzeitigen Ankündigung der Einführung des IOA untersucht. Es wird gezeigt, dass zum Zeitpunkt der Ankündigung eine negative Kursreaktion festgestellt werden kann, was auf eine negative Einschätzung der Kapitalmarktteilnehmer bezüglich der Abschaffung der planmäßigen Abschreibung und der Einführung des IOA hindeutet.
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