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Grenzen auf dem Weg zu einem europäischen Untreuestrafrecht

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Die Untreue ist wie kein zweiter Straftatbestand Gegenstand von spektakulären Wirtschaftsstrafverfahren. Auch im so genannten Mannesmann-Verfahren wurde mittels § 266 StGB vergeblich versucht, gesellschaftliche Missstände durch das Strafrecht zu lösen. Die Rechtsunsicherheit im Bereich des Wirtschaftslebens ist dadurch noch vergrößert worden. Trotzdem stellt die expansive Anwendung des Untreuetatbestandes ein Spiegelbild der gegenwärtigen Rechtspraxis des Wirtschaftsstrafrechts dar. Der Trend exekutiver Zugriffsmöglichkeiten auf Kosten individueller Freiheit ist gleichermaßen im deutschen, wie auch im europäischen Rechtskreis zu beobachten, ohne dass hierfür eine Legitimation ersichtlich wäre. Das Untreuestrafrecht ist bisher in den europäischen Harmonisierungsprozess noch nicht einbezogen worden, obwohl sowohl die Ausgestaltung des Tatbestandes, als auch die Rechtsprechung in Europa höchst unterschiedlich ist. Demnach erscheint eine europaweite Angleichung der nationalen Tatbestände in naher Zukunft nicht ausgeschlossen. Noch besteht die Hoffnung, dass eine solche Harmonisierung sich an Prinzipien orientiert, die dem Einzelnen das größtmögliche Maß an Freiheit gewähren.
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Preis

120,00 CHF