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Grundgesetz und Volksentscheid
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Warum sieht das Grundgesetz keine Sachentscheidungen des Volkes vor? Dem liegen keineswegs die angeblich schlechten "Weimarer Erfahrungen" mit Volksbegehren und Volksentscheid zugrunde. Vielmehr lehnte der Parlamentarische Rat 1948/49 alle Formen direkter Demokratie deshalb ab, weil er im Kalten Krieg der KPD bzw. SED keine Chance geben wollte, sich dieser Instrumente zu bedienen. Über die junge Bundesrepublik wurde gewissermaßen eine "plebiszitäre Quarantäne" verhängt. Mit dem Ende dieser Kampfposition ist auch die Räson für jene antiplebiszitären Entscheidungen entfallen.
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