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Grundinformation Recht
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Das vorliegende Buch möchte Grundkenntnisse des Rechts allgemein und der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsordnung im besonderen vermitteln und dem Leser zu den entsprechenden Grundein sichten verhelfen. Diese Ziele bestimmen die Darstellung. Neben die Sachinformation tr~en kritische Einflihrungen und Erläuterungen sowie Hinweise auf die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, geschichtlichen und politischen Zusammenhänge. Im ersten Teil will das Buch ein elementares Verständnis dafür wecken, was Recht ist und was es leistet. M. a. W.: der Leser soll in diesem Teil eine Orientierung über das Wesen des Rechts erfahren, die es ihm ermöglicht, rechtliche Phänomene für sich und in ihren Zusammenhän gen zu begreifen. Es geht hier also nicht um das heute in der Bundesrepu blik Deutschland geltende Recht, sondern um das Recht als solches, unabhängig vom Hier und Heute. Der zweite Teil soll den in der Bundesrepublik geltenden Rechtsstoff einfach, systematisch und überschaubar darstellen und erläutern. Daß eine Vollständigkeit auch nicht annähernd angestrebt, sondern nur eine allgemeine Übersicht vermittelt werden kann, liegt auf der Hand. Auswahl- und Orientierungsprinzip ist die besondere Bezogenheit des Rechtsstoffes auf menschliche Bedürfnisse und bedeutsame gesellschaft liche Phänomene. Die Kurzdarstellung wichtiger Rechtsgebiete im zweiten Teil bedarf einer zusätzlichen Erläuterung zum Verständnis der Reihenfolge. Die her kömmliche Einteilung des Rechtsstoffes in Privatrecht, öffentliches Recht, Völkerrecht (vgl. 0.221), die noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts unumstößlich schien, hat inzwischen Einbrüche erfahren, die es verbie ten, sie uneingeschränkt aufrecht zu erhalten. Die einstmals klaren Grenzen des Privaten und des Öffentlichen sind ins Fließen geraten.
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