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Grundlegung der Soziologie des Rechts

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Ehrlichs »Grundlegung«, Kernstück seiner umfassenden soziologischen Rechtslehre, machte ihn zum Gründervater der Rechtssoziologie, der sich von seinen vielen Vorläufern dieser Grundlagendisziplin der Rechtswissenschaft abhebt, wie Charles de Montesquieu, Karl Marx, Henry Sumner Maine oder Emile Durkheim, die nur Teilaspekte (wenn auch wichtige) oder wenige Feststellungen zur Interdependenz von Recht und Sozialleben, dem Gegenstandsbereich der Rechtssoziologie, beigetragen haben. Über seine Arbeit an der »Grundlegung« berichtete Ehrlich: »Es fehlte an Material, an Vorarbeiten, an Literaturnachweisen, um nur eine Übersicht über den Stoff zu gewinnen, musste ich fast alle europäischen Sprachen erlernen und weite Reisen unternehmen.« Umso mehr wurde es später als Desiderat empfunden, dass auch Ehrlich, wie zu seiner Zeit üblich, es an einem ausführlichen wissenschaftlichen Apparat fehlen ließ. Da nach über 100 Jahren der heutige Leser das Material zu Ehrlichs Zeiten kaum gegenwärtig hat, ist dieser Hintergrund (nunmehr stark erweitert) vom Herausgeber in 260 Zitaten nachträglich erstellt worden. Außerdem ist neu im Anhang ein Schriftenverzeichnis von Ehrlich nach heutigem Stand wiedergegeben, da inzwischen vor allem in Tokyo und in Bukarest eine Reihe dortiger Publikationen aufgefunden wurden. Auch konnte das allzu stark retuschierte Foto von Ehrlich ersetzt werden, das seit der 3. Auflage der »Grundlegung« dem Text vorangestellt wurde. Die jetzt wiedergegebene Aufnahme stammt aus dem Jahre 1907, in dem Ehrlich Rektor seiner Heimatuniversität, der Franz-Josephs-Universität in Czernowitz war, der damaligen Landeshauptstadt des österreichischen Herzogtums Bukowina.
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