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Grundrechtsschutz bei der Durchführung von Richtlinien

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Der Einzelne in Europa sieht seine Rechte heutzutage nicht mehr nur durch einen, sondern durch unterschiedliche Grundrechtskataloge geschützt. Dadurch ergibt sich eine grundrechtliche Gemengelage, die für Wissenschaft und Praxis vielfältige Koordinierungs- und Abgrenzungsfragen bereit hält. In diesem Kontext bildet der Grundrechtsschutz gegen nationale Rechtsakte, die eine mehr oder weniger starke Verbindung zu Richtlinien aufweisen, einen wesentlichen Fragenkreis. Gerade hier stellt sich aufgrund der rechtsaktspezifischen Besonderheiten der Richtlinie die Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten vor den Unionsgrundrechten, ihren nationalen Grundrechten sowie den EMRK-Garantien verantwortlich sind. Die Arbeit greift diese Problematik unter Berücksichtigung der Vertragsreform von Lissabon sowie der jüngeren Rechtsprechung europäischer und nationaler Gerichte auf und spürt differenzierten Lösungen für bestehende und potentielle Kollisionslagen nach.
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