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Grundzüge des deutschen und ausländischen Börsenrechts

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Die Absicht, eine moglichst umfassende Darstellung des deutschen und wichtigsten auslandischen Borsenrechts zu geben, lie1s sich nur mit groBen Schwierigkeiten realisieren. Sieht man von einigen vorzuglichen Mono­ graphien uber das nordamerikanische Borsenrecht ab, so fehlen bis heute fast vollig Berichte uber europaische Borsenrechte, die die Historie nach­ zeichnen und den heutigen Stand der Gesetzgebung erkennen lassen. Es blieb nur ubrig, das auslandische Material aus den verschiedenen Zeit­ epochen zu sichten und ihm die Grundsatze zu entnehmen, die im Rahmen eines Grundrisses wie dem vorliegenden fur den deutschen Leser von Be­ deutung sind. Hinzu kam, daB sich das Borsenrecht sowohl in der Bundes­ republik als auch im Ausland in einer steten Entwicklung befindet. Sie ver­ langte mehrfach ein Umarbeiten bereits fertiger Teile. Soweit es Reformplane gibt, sind sie nur in dem Umfang berucksichtigt, aIs" ihre Verwirklichung naheliegt. Das gilt vor aHem flir die Plane des Bun­ deswirtschaftsministeriums, das Borsengesetz in einigen Punkten abzuan­ dern, in denen es mit dem Bonner Grundgesetz kollidiert. Bei der Aus­ gestaltung dieser Anderungsvorschriften hatte ich als V orsitzender des Arbeitskreises der Lander flir Borsen-und Wertpapierfragen Gelegenheit, die Auffassung der Lander zu vertreten. Hier scheinen sich auch zweck­ maBige Losungen anzubahnen, in Obereinstimmung ubrigens mit der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Wertpapierborsen. Es ware zu be­ gruBen, wenn dieses Gesetzgebungswerk so bald wie moglich verabschiedet werden wiirde. Dagegen halte ich eine umfassende Reform des deutschen Borsenwesens weder fur notwendig noch flir wunschenswert.
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