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Haftung für hoch- und vollautomatisierte Kraftfahrzeuge
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Durch das im Juni 2017 in Kraft getretene 8. ÄndG zum StVG wird es dem Fahrer eines hoch- oder vollautomatisierten Fahrzeugs erstmalig gestattet, sich vom Verkehrsgeschehen ab- und fahrfremden Nebentätigkeiten zuzuwenden. Vor dem Hintergrund des Zusammenwirkens von Fahrer und automatisierter Fahrzeugsteuerung, insbesondere der Pflicht des Fahrers zur Rückübernahme der Fahrzeugsteuerung, geht der Autor den zahlreichen Fragen zu den Sorgfaltsanforderungen des Fahrzeugführers und -halters und der Grenzziehung zwischen den Verantwortungsbereichen von Fahrer, Halter und Automobilhersteller nach. Dabei werden die neu eingeführten und zum großen Teil mit unbestimmten Rechtsbegriffen versehenen Vorschriften präzisiert und interpretiert, wodurch diese in der Praxis handhabbar werden.
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