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Halacha

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 29. Kapitel: Steinigung, Hechscher, Jüdische Speisegesetze, Eruv, Mikwe, Tevila, Netilat Jadajim, Sündenbock, Pilpul, Schulchan Aruch, Tefillin, Semicha, Mesusa, Goel, Nidda, Tallit, Tzedaqa, Response, Mechilta, Tosafot, Mehadrin, Tahara, Pilegesch, Dezisor, Beth Din, Muktza, Mamser, Schläfenlocken, Tame, Zniut. Auszug: Die Steinigung (lateinisch , von , Stein') ist eine Jahrtausende alte Art der Hinrichtung. Sie wird von Menschengruppen ausgeführt, die die oft bis zur Hüfte oder unter die Brust eingegrabene Person durch Steinwürfe auf ihren Kopf und Oberkörper töten. Diese Praxis war im Altertum als gesellschaftliche Form der Rache verbreitet, die einer Gruppe die sofortige Tötung eines Opfers ermöglichte. Sie wird heute noch in einigen vom Islam geprägten Staaten und Regionen ausgeübt, sei es nach Urteilen eines Rechtsorgans (Monarch oder Gericht) oder als Mittel der Lynchjustiz. Darunter sind Afghanistan, die indonesische Provinz Aceh, Iran, Irak, Jemen, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sudan, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Diese besonders grausame und langsame Hinrichtungsart verstößt gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, deren Verbot der Folter und grausamer erniedrigender Strafen (Art. 5) in den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Art. 7) aufgenommen und durch die Anti-Folter-Konvention der UNO konkretisiert wurde. Steinigung für Tatbestände wie Ehebruch bricht zudem das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Im antiken Griechenland wurden des Öfteren griechische Vollbürger einer Polis gesteinigt, die des Hoch- und Landesverrats, der Desertion, der Ermordung ihrer Mutter, des Tempelraubs oder anderweitiger Missachtung der Götter für schuldig befunden worden waren. Voraus ging wahrscheinlich ein Verfahren, das mit einem Ratsbeschluss oder einer Volksabstimmung endete. Bei auf frischer Tat Ertappten oder gefassten Flüchtigen, die schon angeklagt waren, galt ihre Schuld als erwiesen, so dass die Steinigung direkt ausgeführt werden durfte. Dies geschah außerhalb des jeweiligen Stadtgebiets, etwa an einem Flussufer, durch Ratsmitglieder und/oder die Stadtbevölkerung. Solche Fälle sind in erzählender Literatur seit der Ilias belegt und werden als fortbestehende Praxis auch durch entsprechende Szenen in klassischen Dramen bestätigt. Die S
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