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Harmonisierung des ungarischen Gesellschaftsrechts mit dem Recht der Europäischen Union

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Die vorliegende Dissertation untersucht in einer detaillierten Analyse den Stand der Rechtsangleichung des ungarischen Gesellschaftsrechts in ausgewählten Bereichen der Gesellschaftsgründung und der Kapitalverfassung. Dabei werden die von den gesellschaftsrechtlichen EG-Richtlinien geregelten Rechtsgebiete der Gründung und des Kapitalschutzes mit den verbundenen Fragen der Haftung, des Organaufbaus, des Rechts der Zweigniederlassungen sowie der Einpersonengesellschaft behandelt. Bei der Untersuchung stehen insbesondere die AG und die GmbH im Mittelpunkt, da hauptsächlich diese Gesellschaftsformen von der Rechtsangleichung erfasst werden. Im Vergleich mit den europäischen und mitgliedstaatlichen Rechtsvorschriften wird untersucht, inwieweit das ungarische Gesellschaftsrecht an das europäische Richtlinienrecht angepaßt wurde und wie effektiv das harmonisierte ungarische Gesellschaftsrecht hinsichtlich der Maßstäbe des Gläubigerschutzes, Kleinanlegerschutzes und Aktionärschutzes funktioniert. Ein besonderes Augenmerk gilt der Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit von in Ungarn gegründeter Unternehmen, die als eine der wichtigsten Zielsetzungen des europäischen Gesellschaftsrechts anzusehen ist.
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