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Hausarztzentrierte Versorgung und gesetzliche Krankenversicherungen im ambulanten und stationären Bereich
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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Gesundheit - Gesundheitswesen, Note: 1, 7, Hochschule Fresenius Idstein (Fresenius), Veranstaltung: Stakeholdermanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit soll zum Thema der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) folgende Forschungsfrage untersucht werden: Kann es durch die HzV zu einer effektiveren Zusammenarbeit der Stakeholder im ambulanten und stationären Bereich kommen und wird dadurch die Qualität der Versorgung angehoben? Im ersten Teil dieser Arbeit wird zunächst der Status Quo der ambulanten und stationären Versorgungsstruktur in Deutschland erläutert. Im zweiten Teil werden in Abgrenzung zur freien Arztwahl die Ziele und Inhalte einer HzV am Beispiel eines Hausarztvertrages der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) Rheinland/Hamburg vorgestellt. Im Anschluss wird näher beleuchtet, welche Bedeutung und Auswirkungen die Einführung einer HzV im Hinblick auf die Effizienz in ihrer Versorgung hat. Abschließend werden in einem Fazit die Ergebnisse dieser Arbeit zusammengefasst.Im Hinblick auf das steigende Alter der Bevölkerung in Deutschland und der damit erhöhten Morbidität sowie gesundheitlicher Chronizität und Komplexität steigt der Versorgungsbedarf der Erkrankten in Deutschland zunehmend an. Als Folge hieraus resultiert auch eine erhöhte Medikamentenverschreibung mit der Folge häufiger Polymedikation. Dies hat zudem zur Folge, dass vermehrt ärztliche und medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden. Dadurch wird ein Großteil der Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von chronisch kranken Patienten verursacht. Die Komplexität in der Behandlung dieser Erkrankten stellt die Frage nach einem ärztlichen Koordinator. Der Gesetzgeber hat daraufhin mit neuen Versorgungsformen, wie der hausarztzentrierten Versorgung (HzV), der integrierten Versorgung, der Teilnahme an Disease-Management-Programmen (DMP) oder der Einführung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) reagiert. Die Umsetzung des Hausarztprinzips allein, wurde allgemein als unzureichend bewertet. Deshalb wurde 2007 die HzV mit § 73b im Sozialgesetzbuch (SGB) V eingeführt, um dem hausärztlichen Ansatz stärker Rechnung zu tragen. Zu den wesentlichen Aspekten dieser Regelung gehörte die Verpflichtung für alle Krankenkassen, HzV-Verträge abzuschließen. Zudem wurden zusätzliche Qualitätsanforderungen für die Hausärzte zur Voraussetzung. Dafür sollte eine höhere Vergütung für die teilnehmenden Hausärzte als Anreiz dienen.
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