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Hausbesuche auf Bestellung in Recht und Praxis
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Eine im Rahmen eines «Hausbesuchs» abgegebene Willenserklärung kann der Kunde grundsätzlich widerrufen. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn der Kunde vor dem «Hausbesuch» eine «Bestellung» ausgesprochen hat. Nach ganz überwiegender Meinung soll das Widerrufsrecht jedoch auch nach einer «Bestellung» erhalten bleiben, wenn diese von der Anbieterseite auf rechtswidrige bzw. unlautere Weise herbeigeführt - «provoziert» - worden ist. Diese Arbeit zeigt, welchen Einfluß die Vorbereitung der «Bestellung» auf deren rechtliche Wirkungen haben kann, um damit Rechtsklarheit für die betroffenen Kunden- und Anbieterkreise zu schaffen.
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