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Heinrich Gottfried Wilhelm Daniels

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Das kurkölnische Recht und die benachbarten rheinischen Rechtsordnungen setzten sich aus heimischen Gesetzen und dem gemeinen Recht zusammen. Zeitgenössische Lehrdarstellungen des alten rheinischen Rechts sind überaus rar. Am Ende des Ancien Régime jedoch nahm die Wissenschaft vom rheinischen Recht mit der Lehrtätigkeit des in Bonn und in Köln wirkenden Anwalts, Richters und Professors Daniels (1754-1827) einen kräftigen Aufschwung. Die von seinen Hörern angefertigten Mitschriften galten als Ersatz für die fehlenden Lehr- und Hörbücher. Die um 1793 entstandene Handschrift S 1457 aus der Universitäts- und Landesbibliothek Bonn ist vor allem für die Geschichte des Privatrechts sowie wegen der intensiven Behandlung von Erbrecht und Lehensfolge lesenswert. Daniels bezog zahlreiche echte Fälle aus der Stadt Köln, Kurköln und benachbarten Gegenden in seine Vorlesungen ein. Rund 170 Orte und Familien werden angesprochen - von Aldendorff, Alken, Altenahr, Andernach, Asbeck, Beckers und Belderbusch bis Weisweiler, Weix, Wolfkehl, Wollboth sowie Zons, Zoppenbroich und Zülpich.
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