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Historische Auslegung von Normen

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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1, 3, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Hauptanliegen der Rechtswissenschaft ist die Rechtssicherheit. Nimmt man die aktuellen Fälle, die in den Medien präsent sind, und die damit einhergehenden Diskussionen, lässt sich feststellen, dass diese gerade sehr in Frage gestellt und gefordert wird. Klarheit und Eindeutigkeit. Ein Sachverhalt soll geprüft und eine eindeutige Lösung ermittelt werden. Oft ist dies jedoch nicht einfach, da Unklarheit eventuell bezüglich einer Begrifflichkeit besteht. Anhand der zehn Gebote lässt sich eine Begründung hierfür gut darstellen. Nur Gott hat "seine Gesetze" entwickelt und festgehalten. Bei den Geboten "Du sollt nicht töten." oder "Du sollst nicht stehlen." weiß jeder sofort genau was gemeint ist. In der deutschen Gesetzgebung beispielsweise ist dies nicht der Fall. Hier werden Gesetze vom Bundestag oder Bundesrat, also nicht von einer Einzelperson, verabschiedet. So wird aus verschiedenen Meinungen und Gesichtspunkten ein für alle Parteien annehmbares Gesetz entwickelt und formuliert, das oft mehrdeutig auszulegen ist. Die Formulierung des "Auslegens" weist hier auf ein Hilfsmittel hin, welches entwickelt wurde, um bei unklaren Formulierungen Klarheit für eine eindeutige Lösungsfindung zu schaffen. Dieses "Hilfsmittel" sind die vier Auslegungsmethoden. Die grammatikalische, die historische, die teleologische und die systematische Auslegungsmethode. In dieser Ausarbeitung soll das Hauptaugenmerk auf die historische Auslegung gelegt werden. Zunächst wird auf die vier Auslegungsmethoden eingegangen werden, um deren Bedeutung, Aufgabe und eventuelle Wertigkeiten kurz darzustellen, da dies den Ausarbeitungsrahmen sonst überschreiten würde und das Hauptaugenmerk auf der Historischen Auslegung von Normen liegt. In Ausarbeitungspunkt 3.1 soll die Methode der his
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