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Historische Rechtsquelle (Österreich)

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 45. Kapitel: Pragmatische Sanktion, Friede von Lunéville, Franziszeischer Kataster, Österreichisch-Ungarischer Ausgleich, Josephinisches Strafgesetz, Dezemberverfassung, Verbotsgesetz 1947, Privilegium Minus, Toleranzpatent, Ständische Adelsmatrikel des Herzogtums Krain von 1824, Kriegswirtschaftliches Ermächtigungsgesetz, Rheinfelder Hausordnung, Friede von Pressburg, Friede von Schönbrunn, Frieden von Campo Formio, Verneuerte Landesordnung, Reichsgesetzblatt, Glöckel-Erlass, Privilegium Maius, Oñate-Vertrag, Dreikaiserbund, Protestantenpatent, Universitäts-Studiengesetz, Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch, Georgenberger Handfeste, Salzburger Emigrationspatent, Salinenkonvention, Universitäts-Organisationsgesetz 1993, Constitutio Criminalis Theresiana, Josephinisches Gesetzbuch, Vertrag von Neuberg, Oktoberdiplom, Vertrag von München, Vertrag von Ried, Prisenordnung, Znaimer Waffenstillstand, Abgabenteilungsgesetz, Februarpatent, Staatsgesetzblatt, Codex Theresianus, Silvesterpatent, Gesetzblatt für das Land Österreich, Maigesetze, Kaiserlich österreichisches Familienstatut. Auszug: Der Franziszeische Kataster ist der erste vollständige österreichische Liegenschaftskataster. Er ist der Vorgänger der Grundstücksdatenbank und der Digitalen Katastralmappe und enthält die Grundstücke des Gebiets des Kaisertums Österreich. Häufige Bezeichnungen sind auch "Grundkataster", "Steuerkataster" oder "Grundsteuerkataster". Der Kataster ist Grundlage der Grundbücher Österreichs und der anderen Nachfolgestaaten der Monarchie. Das führte dazu, dass Staaten, deren Gebiet nur teilweise zur Monarchie gehörte, bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts nur in diesen Teilen über detaillierte Grundbücher verfügten, in anderen Teilen nicht. Das war beispielsweise in Rumänien der Fall, wo nur Siebenbürgen und die Bukowina Teil der Monarchie waren, oder in Italien nur die Provinzen Bozen, Trient, Görz und Triest. Laibach 1826, teilweise unkoloriert und ohne GrundstücksnummernDer Kataster wurde von 1817 bis 1861 erstellt und ist nach Kaiser Franz I. benannt. Die Vermessungsarbeiten erstreckten sich zunächst auf die österreichischen Länder der Monarchie (Cisleithanien). Es wurden 300.082 km² auf handgezeichneten, kolorierten Blättern von 20 x 25 Zoll = 53 x 66 cm dargestellt. Ein Blatt umfasst 500 Joch. Insgesamt wurden ca. 50 Millionen Grundstücke in ca. 30.000 Katastralgemeinden auf 164.357 Mappenblättern ausgearbeitet. Das Staatsgebiet Österreichs ist auf 53.212 Blättern enthalten. Die Blätter des Katasters sind im Maßstab von einem österreichischen Zoll zu 40 Klaftern gezeichnet, somit im Verhältnis von 1:2880. Ausgangsbasis für diesen Maßstab war der damals übliche österreichische Militärmaßstab von 1 Zoll zu 1000 Schritten (1:28.800). Die Katasterblätter waren im Regelfall daher im "zehnfachen Militärmaß" gezeichnet. Ortsgebiete wurden in 1:1440, ausnahmsweise auch 1:720, Gebirgsgegenden in 1:5760 dargestellt. Längen sind in Zoll und Klaftern, Flächen in Quadratklaftern, teilweise in Joch angegeben. Ein Quadratzoll in der Mappe entsprach einem Joch in der Natur.
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