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Historischer Kommentar zur 'Lex de imperio Vespasiani'
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Universität Zürich (Historisches Seminar), Veranstaltung: "Reichsorganisation im Imperium Romanum", 31 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die öffentliche Anerkennung einer vom Volk akzeptierten Kaiserherrschaft signalisierte die ungebrochene Legitimität der Herrschaft eines solchen Imperators in dieser Gesellschaftsgruppe.
Herrschaft bedurfte einer Legitimation, um die übergeordnete Stellung des Herrschers zu erklären und ihm die Handlungsvollmacht zu erteilen. Dem Militär und dem Senat in Rom war sie ein Reflex der Beliebtheit und damit Gradmesser der Unantastbarkeit eines Kaisers, dem Imperator selbst diente sie als Rückversicherung und Bestätigung . Wenn die Legitimität eines römischen Kaisers nicht durch juristisch festgelegte Kriterien vorgegeben war, liess die Form der Nachfolgeregelung und die Herrschaftspraxis eine inoffiziell vorhandene Herrschaftslegitimierung erkennen. Jede politisch gewichtige gesellschaftliche Gruppe konnte auf ihre Art legitimitätsstiftend wirken, wenn eine absolute und verbindliche Form der Herrschaftsberechtigung fehlte. Die Herrschaftsberechtigung eines römischen Kaisers organisierte sich im Laufe des ersten Jahrhunderts durch bestimmte Gesetzmässigkeiten und fand in der Lex de imperio seine staatsrechtliche Grundlage. Zu diesen gehört auch die in dieser Arbeit beschriebene Lex de imperio Vespasiani. Die Legitimation bei Vespasian ist wie bei Augustus folglich nicht nur Herrschaftslegitimation, sondern auch Machtlegitimation, weil gerade bei Vespasian die dynastische Rechtfertigung seiner Ausnahmestellung vollkommen fehlte .
Dieses Gesetz, das als eine Aufzählung der Privilegien aufgefasst werden muss, die man den Kaisern traditionellerweise verlieh und nicht als genaue und zusammenfassende Beschreibung der fundamentalen kaiserlichen Befugnisse, wurde zum
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