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Homosexualität in der Politik

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 52. Kapitel: Gesetze zur Homosexualität, Sex-positiver Feminismus, Cleveland-Street-Skandal, Harden-Eulenburg-Affäre, Erklärung der Vereinten Nationen über die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität, Stonewall, Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, Samois, Mahnmal für die schwulen und lesbischen Opfer des Nationalsozialismus in Köln, Frankfurter Engel, Lesben- und Schwulenverband in Deutschland, Kießling-Affäre, Artikeldrei, Folsom Street Fair, Liebenberger Kreis, Log Cabin Republicans, Yogyakarta-Prinzipien, Outing, Hirschfeld-Eddy-Stiftung, Lebensformenpolitik, Schwarzer Kanal, Lesben und Schwule in der Union, Verein für sexuelle Gleichberechtigung, Bundesarbeitsgemeinschaft Schwulenpolitik, SoHo, Gleichstellung, Grüne Andersrum, Stonewall Democrats, Austrian Gay Professionals, Paul Evans Aidoo, Le Madame, Tuntenstreit, Rosa Liste München, Lesben und Schwule in der SPD, Lesbenring, Gay Rights Working Party, Triangle Project, AIDS-Memorial, Bundesverband Homosexualität. Auszug: Es gibt weltweit viele unterschiedliche Gesetze, welche die Beziehungen zwischen Menschen des gleichen Geschlechts zu regeln versuchen. Viele dieser Gesetze formulieren Verbote, wobei häufig nur das gleichgeschlechtliche Sexualverhalten unter Männern behandelt wird. Eine weitere häufige Ausprägung von Gesetzen zum Thema Homosexualität behandelt Alltagsaspekte, zum Beispiel den Güterstand, von gleichgeschlechtlichen Paaren. Dabei werden zum Beispiel eingetragene Partnerschaften geregelt oder Diskriminierungsverbote erlassen. Die Ausprägung der verschiedenen Gesetzgebungen variiert sehr stark. Während in manchen Ländern auch die zivilrechtliche Ehe für gleichgeschlechtliche Paare offensteht, sind in anderen Ländern sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Androhung der Todesstrafe verboten. Im §20 des mittelassyrischen Gesetzes ca. aus dem Jahre 1100 v. Chr. wird männliche Homosexualität unter Strafe gestellt: "Wenn ein Mann seinem Genossen beiwohnt, man es ihm beweist und ihn überführt, so soll man ihm beiwohnen und ihn zu einem Verschnittenen machen." Das erste bekannte gesetzliche Verbot sexueller Beziehungen zwischen Männern unter Androhung der Todesstrafe bei Zuwiderhandlung stammt etwa aus dem Jahr 550 v. Chr. und wurde wohl während des jüdischen Babylonischen Exils im Buch Levitikus niedergeschrieben. Es ist umstritten, ob dieses Strafmaß je verhängt wurde. Jedenfalls sollte dadurch die Abgrenzung des Judentums vom Heidentum verstärkt werden, das man vor allem wegen seines Götzendienstes ablehnte. Gleichgeschlechtliche Beziehungen waren in einigen heidnischen Religionen erlaubt oder sogar geschätzt. Frühe Gesetze mit einer positiven gesellschaftlichen Wertung von Homosexualität gab es wohl um 600 v. Chr. im alten Kreta und Sparta, die jedem Mann eine päderastielle homoerotische Freundschaft auferlegten. In der römisch-vorchristlichen Gesetzgebung konnte sich der griechische Brauch nicht durchsetzen: Beischlaf zwischen Männern wurde moralisch nicht gutgeheißen
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