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Im Spannungsfeld privater Anliegen und öffentlicher Interessen

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Das 1912 in Kraft getretene Schweizerische Zivilgesetzbuch regelte das Vormundschaftswesen auf der Grundlage von Wertvorstellungen des 19. Jahrhunderts. Während hundert Jahren konnten bei festgestellter Schutzbedürftigkeit Erwachsene aus verschiedenen Gründen, zum Beispiel wegen «Verschwendung », «Trunksucht», «lasterhaften Lebenswandels» und «Misswirtschaft», bevormundet werden. Mit der Entmündigung als stärkster vormundschaftlicher Massnahme verloren Erwachsene ihre Handlungsfähigkeit weitgehend. Das Buch zeigt ausgehend von den Vormundschaftsakten einer pseudonymisierten Thurgauer Gemeinde auf, wie ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts bis ins Jahr 2012 Erwachsene in den Blick vormundschaftlicher Behörden gerieten und sich im Spannungsfeld ihrer persönlichen Anliegen und öffentlicher Interessen wiederfanden. Das Vormundschaftswesen barg individuelles und gesellschaftliches Konfliktpotenzial. Mit einer Bevormundung gerieten mündige Erwachsene in ein vielschichtiges, dynamisches Machtverhältnis, in dem es Handlungsspielräume zu definieren und auszuloten galt. Je nach Bevormundungsgrund und persönlicher Wahrnehmung erlebten die Betroffenen die Vormundschaft als willkommene Unterstützung oder negativen, ungerechtfertigten Eingriff in ihre Privatsphäre und nutzten unterschiedliche Strategien, um mit der Situation umzugehen. Während die Vormundschaftsgesetzgebung sich kaum veränderte, unterlag die Vormundschaftspraxis einem Wandel. Diesen untersucht die Autorin anhand von Fallbeispielen und stellt ihn in den gesamtschweizerischen Kontext.
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