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Individualarbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Probleme des arbeitnehmerseitigen Widerspruchs beim Betriebsübergang

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Ein Arbeitnehmer kann einem Betriebsübergang mit der Folge widersprechen, daß sein Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsveräußerer fortbesteht. Wird diesem anschließend mangels vorhandener freier Arbeitsplätze aus betriebsbedingten Gründen gekündigt, stellt sich vor allem die Frage, ob er im Rahmen der Sozialauswahl einen vom Betriebsübergang nicht betroffenen Arbeitskollegen von seinem Arbeitsplatz verdrängen kann. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, daß dies nur bei Widerspruchsgründen möglich ist, die eine Weiterbeschäftigung beim Betriebserwerber unzumutbar machen würden. In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht kann ein widersprechender Arbeitnehmer nach einer betriebsbedingten Kündigung durch den Betriebsveräußerer und sich anschließender Arbeitslosigkeit grundsätzlich einer Sperrzeit für das Arbeitslosengeld unterliegen.
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