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Inhalt und Auswirkungen des Beherrschungsvertrags
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Mit dem Abschluß des Beherrschungsvertrags soll die faktische Macht des herrschenden Unternehmens legalisiert werden. Zugleich birgt der Abschluß des Beherrschungsvertrags aber auch Risiken, insbesondere für die beherrschte Gesellschaft in sich. Denn wer sich fremder Herrschaft unterwirft, entmündigt sich. Es stellt sich daher die Frage, ob für Beherrschungsverträge Vertragsfreiheit besteht und wie der Vertragsfreiheit Grenzen zu setzen sind. Im Grundsatz muß man von der Vertragsfreiheit für Beherrschungsverträge ausgehen. Jedoch bedarf es der Begrenzung je nach Vertragsregelung und Gesellschaftsform der beherrschten Gesellschaft. Pauschale Lösungen sind nicht möglich. Insbesondere gibt es kein einheitliches Konzernrecht für die Konzerne unter Beteiligung von Gesellschaften unterschiedlicher Rechtsform.
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