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Inklusion an der Hochschule. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im hochschulischen Kontext am Beispiel der KSH München
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2, 2, Katholische Stiftungsfachhochschule München, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gegenstand des Themas der Bachelorarbeit wird in einzelnen Fragestellungen konkretisiert. Das Thema "Die Umsetzung der UN-BRK auf Hochschulen in München, besonders auf die KSH München und deren Studierenden" einzuschränken, basiert darauf, dass es nach 11 Jahren UN-BRK in Deutschland noch sehr vielfältige Probleme bei der Umsetzung gibt. Die Umsetzung der UN-BRK ist zu einer komplexen Aufgabe der Politik und Gesellschaft in Deutschland geworden. Eine solche Aufgabe ist ein gesamtgesellschaftliches Thema, was die Möglichkeiten einer Bachelorarbeit inhaltlich wie zeitlich überschreitet und somit auf einzelne Schwerpunkte zu beschränken war. Deshalb wird im Laufe der Studie folgender Frage nachgegangen: "Inwiefern geht die KSH München die Umsetzung der UN-BRK an und welche Ziele und Maßnahmen sind notwendig, um Studierenden mit körperlichen Einschränkungen das Studi-um zu ermöglichen?"Des Weiteren ist das Thema "Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" u. a. Schaffung eines inklusiven Schulsystems in Deutschland mit der Ratifizierung 2009 ein sehr aktuelles Thema, was sich durch alle Bereiche unseres gesellschaftlichen Lebens zieht, sodass sich kaum jemand dieser Problematik entziehen kann. Um die Forschungsfrage zu erörtern und beantworten zu können, ist zu klären, welche Verpflichtungen Deutschland zur Erfüllung der UN-BRK eingegangen ist und welche Bedingungen Menschen mit Behinderungen seit der Ratifizierung der UN-BRK zum Bespiel vom Schulsystem bzw. von der Bildungspolitik erwarten dürfen, um ihre verbrieften Rechte in Anspruch zu nehmen. Im März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland in Kraft getreten und seit diesem Zeitpunkt geltendes Recht in Deutschland. Die Menschenrechte der UN-BRK sind für Menschen mit Behinderung nicht neu, was daher auch die Notwendigkeit begründet, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Solange Menschen diskriminiert und benachteiligt werden, nicht die gleichen Chancen haben wie andere, um sich frei zu entwickeln, wird das Forschungsthema an Aktualität nicht verlieren. Durch die Ratifizierung hat sich Deutschland verpflichtet, internationale, nationale sowie europäische Menschenrechtsverträge einzuhalten, zu erfüllen und Verstößen entgegenzuwirken, um die Würde aller Menschen zu garantieren, wie es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschlands verankert ist.
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