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Insolvenzverrechnung in bilateralen Clearingsystemen
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Die Insolvenz eines in den Börsenhandel eingebundenen Clearingmitglieds wirft für die beteiligten Händler existenzielle Folgefragen auf. In Systemen, in denen die Abwicklung der Geschäfte durch Zwischenschaltung einer zentralen Vertragspartei (CCP) organisiert ist, sollen die übrigen Händler durch diese vor dem Ausfall eines anderen Kontrahenten geschützt werden. Primärer Schutzmechanismus ist dabei die Verrechnung der gegenseitigen Forderungen und Leistungen im Insolvenzfall. Die Rechtslage hinsichtlich der Anwendung des § 104 InsO in Systemen mit CCP ist jedoch bisher unerforscht. Die umfassende Analyse der insolvenzrechtlichen Nettingsituation in Systemen mit CCP ist Gegenstand der Untersuchung.
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