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Integrieren statt Separieren
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Extremismusprävention beginnt im Werteunterricht an den Schulen. Wesentliche Elemente dazu haben wir in der Klingberger Reihe Nr. 9 unter diesem Stichwort zusammengetragen. Mit der Konzeption, viele Konfessionsunterrichte entsprechend einer pluraler werdenden Gesellschaft in der Schule zu etablieren, fahren wir gegen die Wand. Tolerenz ist im geschlossenen Klassenverband u¿berhaupt erst lernbar. In getrennten Konfessionsunterrichten nach Artikel 7(3) GG, die ja Bekenntnisunterrichte sind, wird die Integrationsfähigkeit einer pluralen Gesellschaft aufs Spiel gesetzt.
Ist unser GG reformbedürftig? Wo muss der Integrationsunterricht im GG verankert werden? Oder ist das bereits eine europa¿ische Aufgabe wie in der Klingberger Reihe Nr. 6 beschrieben?
Nach dem Urteil des BVerfG von 1987 ist der Religionsunterricht: "... keine überkonfessionelle vergleichende Betrachtung religiöser Lehren, keine Morallehre, Sittenlehre, historische Religionskunde, Religions- oder Bibelgeschichte. Sein Gegenstand ist vielmehr der Bekenntnisinhalt, nämlich die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Diese als bestehende Wahrheit zu vermitteln, ist seine Aufgabe."
Ist so der Zusammenhalt einer pluralen Gesellschaft zu schaffen? Wenn wir dieses Ziel erreichen wollen, ist es höchste Zeit, einen Integrationsunterricht in staatlicher Verantwortung einzuführen und das GG entsprechend anzupassen! Auch andere Länder wie Quebec in Kanada sind diesen Weg nach 20 Jahren Diskussion gegangen.
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