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Internationale Haftungsregeln für schädliche Folgewirkungen gentechnisch veränderter Organismen
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Untersuchung zum Thema: Anknüpfungspunkte hierfür sind das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) und das Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit (BSP). Die vorliegende Arbeit untersucht und systematisiert spezifische Probleme und den Stand der aktuellen Diskussion um völkervertrags- und völkergewohnheitsrechtliche Haftungsnormen. Auf dieser Basis entwickelt sie Eckwerte für ein mögliches internationales Haftungsregime.
Folgt in ca. 15 Arbeitstagen