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Internationale Harmonisierung der Rechnungslegung und deutsches Bilanzsteuerrecht
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Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Diese Diplomarbeit analysiert die generelle Zweckmäßigkeit des deutschen Maßgeblichkeitsprinzips und seine besondere Bedeutung vor dem Hintergrund der europäischen und internationalen Entwicklung der Harmonisierung der Rechnungslegung. Es wird der sich über das Maßgeblichkeitsprinzip auf das deutsche Bilanzsteuerrecht auswirkende Einfluß einer an europäischen bzw. internationalen Rechnungslegungsnormen ausgerichteten Bilanzierung untersucht und dahingehend beurteilt, ob oder ggf in welcher Form am deutschen Maßgeblichkeitsgrundsatz festgehalten werden sollte.
Das Maßgeblichkeitsprinzip, welches die Verknüpfung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Gewinnermittlung konstituiert, hat in der in Deutschland im Jahr 1986 durch das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) vorläufig abgeschlossenen europäischen Harmonisierung der Rechnungslegung eine tatsächliche Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen innerhalb der EU verhindert. Es kann als zentrales Hindernis für die mangelnde Harmonisierung der Jahresabschlußerstellung innerhalb der EU betrachtet werden. Deutsche Jahresabschlüsse werden im Ausland vor allem aufgrund der Rückwirkungen der Steuerbilanz auf die Handelsbilanz mit Skepsis betrachtet. Im Hinblick auf eine weitere europäische und internationale Harmonisierung der Rechnungslegung stellt der Grundsatz der Maßgeblichkeit einen die Harmonisierung entscheidend hemmenden Faktor dar. So ergeben sich aus der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) Probleme, denn gemeinschaftsrechtliche Entscheidungen über handelsrechtliche Bilanzierungsfragen wirken sich speziell in Deutschland über den Maßgeblichkeitsgrundsatz auf die steuerliche Gewinnermittlung aus.
Wie spätestens das Daimler-Benz-Listing an der New Yorker Börse im Jahr 1994 gezeigt hat, führt die Anwendung verschiedener Sets von Rechnungslegungsnormen zu teilweise erheblichen Auswirkungen auf den Periodenerfolg. Die nach den Bilanzrichtlinien der EU aufgestellten Jahresabschlüsse werden von der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde nicht anerkannt, so daß deutsche Konzerne, die den bedeutenden amerikanischen Kapitalmarkt in Anspruch nehmen möchten bzw. müssen, entweder einen zweiten Konzernabschluß nach amerikanischen Vorschriften oder eine sog, Überleitungsrechnung aufstellen müssen. Die Aufstellung dualer Abschlüsse sorgt für Verunsicherung und Verwirrung bei den Jahresabschlußadressaten und stellt aufgrund zusätzlicher Kosten einen [...]
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