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Internationales Insolvenzrecht
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Die EuInsVO und das autonome deutsche internationale Insolvenzrecht nehmen in der Insolvenzpraxis einen immer breiteren Raum ein. Die EuInsVO wird maßgeblich durch die Judikatur des EuGH und der nationalen Gerichte bestimmt, auf deren Rechtsprechung der Kommentar ebenso eingeht wie auf die Einflüsse, die vom internationalen Insolvenzrecht auf die Auslegung des deutschen Insolvenzrechts ausgehen. Kommentiert werden die EuInsVO, die Regelungen der §§ 1 ff. Art. 102 u. Art. 102a EGInsO sowie §§ 335 ff. InsO und ausgewählte Vorschriften des deutschen Insolvenzrechts.
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