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Internet-Versteigerungen
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Kaum ein Unternehmer kommt heute noch an Verkaufsplattformen im Internet vorbei. Hierbei wird nicht nur gekauft und verkauft, sondern in zunehmenden Maß versteigert. Das in "offline-Zeiten" kaum genutzte Instrument der Versteigerung führt zusammen mit den sonstigen Besonderheiten des online-Handels zu einer Reihe ungewohnter Fallstricke für Unternehmer. Dies zeigt sich leider nicht zuletzt auch durch eine steigende Anzahl von Rechtstreiten in diesem Bereich. Abmahnungen sind an der Tagesordnung, die Gewährleistung erschwert und Verbraucherschutzrechte oftmals zügellos wahrgenommen.
Es besteht das Grundproblem, dass es kein zusammenhängendes, gewachsenes "online-Recht" gibt. Die Anwendung der herkömmlichen Regelungen wird erschwert durch die unterschiedliche Handelsumgebung, aber auch die völlig veränderten Kommunikationsmethoden. Dieses allgemeine Problem verstärkt sich bei dem Vergleich zwischen Internetauktionen und "realen" Auktionen noch einmal erheblich, da hier das identische Ziel - das Erreichen eines Preises in einem Bietwettbewerb durch Abgabe von Übergeboten - auf unterschiedlichen Wegen und mit verschiedenen Mechanismen erreicht wird.
Diese Gemengelage hat zur Folge, dass große Unsicherheit insbesondere auf Seiten der gewerblichen Warenanbieter auf Internetplattformen herrscht. Es fehlt nach wie vor die Rechtssicherheit, wie sie der Anbieter identischer Waren in seinem Ladengeschäft hat. Hier setzt das Fachbuch von Michael Rother an, das sich diesem komplexen Gebiet aus der Sicht des Handels nähert. Dabei erfolgt eine zwar umfassende und vollständige, aber gleichzeitig auch immer für den Laien verständliche Darstellung aller für die unternehmerische Praxis wichtigen Bereiche.
Das Buch versteht es, in allen drei relevanten Rechtsbereichen - Vertragsrecht, Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht sowie Internationales Recht - die Grundlagen darzustellen, Vorschläge zur Gestaltung von Auktionsbeschreibungen zu machen und sich kritisch mit der Rechtsprechung und Literatur auseinanderzusetzen. Besondere Schwerpunkte bilden der Vertragsschlussmechanismus, die Einbeziehung von eigenen AGB sowie das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht.
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