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Investmentgesellschaften nach dem KAGB
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Das KAGB regelt die Investmentaktiengesellschaft (InvAG) und die Investmentkommanditgesellschaft (InvKG). Die Autorin stellt die These auf, dass es sich um eigenständige Gesellschaftsformen handelt, und betrachtet jeweils für beide Investmentgesellschaften zunächst die Historie, den Wortlaut, den Sinn und Zweck sowie die Systematik der Neuregelung. Den Schwerpukt der Arbeit bildet jeweils der Vergleich der Investmentaktiengesellschaft mit der Aktiengesellschaft sowie der Investmentkommanditgesellschaft mit der Kommanditgesellschaft. Anhand der Gegenüberstellung der Regelungen betreffend den Lebenszyklus einer Gesellschaft zeigt die Autorin auf, dass sich die Regelungen des KAGB derart von den Regelungen des AktG bzw. des HGB unterscheiden, sodass die aufgestellte These bestätigt wird.
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