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»Islamisches Recht« im deutschen Schiedsgerichtsverfahren?
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Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1, 5, Technische Hochschule Wildau, ehem. Technische Fachhochschule Wildau, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Einfluss »islamischen Rechts« in säkularen Gesellschaften ist Gegenstand einer breiten gesellschaftlichen Kontroverse. Ziel dieser Arbeit ist es, einen Beitrag zur Versachlichung der Debatte zu leisten. Dazu wird der Teilbereich des deutschen schiedsrichterlichen Verfahrens herausgegriffen, um in ihm die Wahlmöglichkeit islamischer Vorschriften zur Lösung von Rechtsstreitigkeiten und ihre Qualifikation als Recht zu untersuchen. Nach Verortung des Themas in einschlägiger Literatur im ersten Teil der Arbeit werden in ihrem zweiten die daraus folgenden Anknüpfungspunkte für das Schiedsverfahren aus rechtsdogmatischer Perspektive erörtert. Die darin offen gebliebenen Fragen werden im dritten Teil, unter Rückgriff auf den systemtheoretischen Ansatz Luhmanns, einer rechtstheoretischen Betrachtung zugeführt. Beide Perspektiven laufen im vierten Teil wieder zusammen. Mit ihrer Verknüpfung wird eine Entscheidung über die Wählbarkeit und Anerkennungsfähigkeit »islamischen Rechts« gefällt. Nach dieser sind islamische Vorschriften als »Proto-Recht« zu qualifizieren, das allein zur Bindung und Beschränkung schiedsrichterlicher Billigkeitsentscheidungen von den Schiedsparteien gewählt werden kann. Auf solcher Grundlage erlassene Schiedssprüche, als Ergebnis eines wiedereröffneten, zeit- und ortsgemäßen Ijtihad, können potentiell rationale und auch anerkennungsfähige Entscheidungen sein. Durch Vollstreckbarerklärung erwachsen sie zu staatlich durchsetzbarem Recht, sodass dieses deutsche Recht in der Konsequenz islamisches Recht würde. Die Arbeit beschließt mit einem Ausblick auf Chancen für die Entwicklung grundrechtskonformer islamischer Rechtsauffassungen und der Anfrage an die Sozialwissenschaften, ob ein entsprechender Bedarf in der deutschen Bevölkerung muslimischen Bekenntnisses festgestellt werden kann.
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