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Ist eine Indexierung des Kindergeldes für EU-Ausländer mit dem Unionsrecht kompatibel?

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Examensarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit vermittelt zunächst einen Überblick über die bisherige Rechtsprechung des EuGH zum Thema Kindergeld und evaluiert dabei die Entwicklung bis heute. Zum anderen beschäftigt sie sich im Kern mit der Frage, ob eine Indexierung des Kindergeldes für EU-Ausländer mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Unter anderem stellen sich die Fragen: Welcher Staat ist zum Beispiel für die Bereitstellung der Familienleistung primär zuständig? Soll sich die Höhe der Leistungen an den im Wohnstaat der Familie gezahlten Leistungen oder an denjenigen des Beschäftigungsstaates orientieren? Die Indexierung des Kindergeldes für EU-Ausländer ist ein aktuelles Thema, das polarisiert. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass Familienleistungen sich im europäischen Vergleich durch eine große Heterogenität in Bezug auf Zielsetzung, Anspruchsvoraussetzungen und Finanzierung auszeichnen. Gerade im Fall von grenzüberschreitenden Sachverhalten werfen sie im Zusammenhang mit der in Art. 45 AEUV verankerten Grundfreiheit auf Arbeitnehmerfreizügigkeit viele Fragen auf. Darüber hinaus ist das Wohlstandsgefälle zwischen den einzelnen Mitgliedstatten nach wie vor hoch. So ist es wenig verwunderlich, dass bei politischen Diskussionen um den missbräuchlichen Zuzug von Unionsbürgern und anderen Migranten in die Sozialsysteme der reicheren Mitgliedstaaten auch die Zahlung von Kindergeld ins Visier rückt. Bestrebungen, Kindergeld für EU-Ausländer zu beschränken oder diese vom Bezug ganz auszuschließen sind daher nicht neu.Im Rahmen der Debatte um einen Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der Europäischen Union stellte der Europäische Rat im Jahr 2016 die Option in Aussicht, das Kindergeld für dort lebende Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten an den Lebensstandard des Wohnmitgliedstaates ihrer Kinder zu koppeln. Die Kommission hat daraufhin mit Blick auf die weitere EU-Mitgliedschaft Großbritanniens am 13.12.2016 Reformvorschläge zur Änderung der VO (EG) Nr. 883/2004 vorgelegt. Mit dem Austrittsansuchen des Vereinigten Königreichs vom 29.03.2017 ist eine Annahme der Verordnung jedoch gegenstandslos geworden. Österreich hat diese Idee wieder aufgegriffen und eine entsprechende Indexierung für im Ausland lebende Kinder, welche zum Jahresbeginn 2019 in Kraft trat, eingeführt.
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