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Iurisprudentia romano-saxonica. Die Glosse zum Sachsenspiegel-Lehnrecht und die Anfänge deutscher Rechtswissenschaft
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Im 14. Jahrhundert verfassten sächsische Juristen erste wissenschaftliche Kommentare zum Sächsischen Recht und legten mit ihren Bearbeitungen im Stile des gelehrten Rechts den Grundstein für eine eigene Wissenschaft vom deutschen Recht. Neben bisher nahezu unerforschten Glossen zum Sächsischen Lehnrecht entstand u.a. die bekannte Buch'schen Glosse zum Sachsenspiegel-Landrecht, der sich Maike Hunekes Untersuchung widmet.
Eine Einordnung in das Spektrum zeitgenössischer Quellen verdeutlicht ihre Bedeutung als frühes Zeugnis gelehrt-sächsischer Rechtswissenschaft, als Vertreterin einer iurisprudentia romano-saxonica. In der textkritischen Aufarbeitung der handschriftlichen Überlieferung zeigt sich die 2013 edierte längere Glosse zum Sachsenspiegel-Lehnrecht als maßgebliche ursprüngliche Fassung. Eine Analyse der Arbeitstechnik offenbart die wissenschaftliche Durchdringung des autochthonen Sächsischen Lehnrechts durch Anwendung gelehrter Methode. Anhand rechtstheoretischer Aussagen kann schließlich gezeigt werden, dass der anonym bleibende Glossator das Sächsische Lehnrecht als eigenständiges Rechtsbuch neben Land- und Weichbildrecht behandelt. Die Lehnrechtsglosse erweist sich somit in der Gesamtschau als charakteristische Vertreterin junger deutscher Rechtswissenschaft, als Beleg früher profaner Rezeption und als bedeutendes Zeugnis für die Verwissenschaftlichung und Professionalisierung des spätmittelalterlichen Rechtslebens.
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