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- Johannes (Jean) von Birnbaum 05.2014 Vom Sohn eines Queichheimer Tagelöhners zum Appellationspräsidenten in Zweibrücken
Johannes (Jean) von Birnbaum 05.2014 Vom Sohn eines Queichheimer Tagelöhners zum Appellationspräsidenten in Zweibrücken
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Ein Leben in den Wirren der französischen Revolution - mit all seinen Höhen und Tiefen, vor allem unter Napoleon Bonaparte, so muss man sich das Dasein Johannes von Birnbaum's vorstellen. Von niederem Stand am 6. Januar 1763 als Johann Bierenbaum geboren, schaffte er, getrieben durch seinen unendlichen Lerneifer, den Aufstieg zum höchsten Richter Bayerns unter König Maximilian I. Joseph und, nach dessen Tod, seinem Sohn Ludwig I. Im Jahre 1817 erhielt er von Graf Montgelas im Auftrag des Königs die Verleihung des persönlichen Adelstitels in Verbindung mit dem Namenszusatz "von". Er starb noch während seiner Amtszeit am 20. Mai 1832 in Zweibrücken.
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