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John Locke - Geschichte der Grundrechte
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 3, 0, Universität Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Idee allgemeiner und unveräußerlicher Menschenrechte, die jeder staatlichen Gewalt
vorausgehen, gewinnt im 18. Jahrhundert geschichtliche Realität. Diese Idee ist auf die
Philosophie John Lockes begründet: er ist es, der die Trias natürlicher Rechte nennt und
begründet.
Diese Arbeit soll neben der unverzichtbaren Darstellung des Naturzustandes, des natürlichen
Gesetzes und der natürlichen Rechte auch Parallelen und Unterschiede zur Theorie von
Hobbes aufzeigen. Der Hauptteil dieser Arbeit zielt jedoch darauf ab, darzulegen in welch
vielfältiger Weise die Ideen Lockes im Grundgesetz der Bundesrepublik zu finden sind.
Neben der Trias der natürlichen Rechte: Leben, Freiheit, Eigentum zählt auch die Gleichheit,
die Religionsfreiheit und auch die Menschenwürde zu den Ideen Lockes. Zwar findet diese
keine wörtliche Erwähnung in seinen Texten, jedoch sind die Menschenrechte, die er als
unveräußerlich bezeichnet, nicht ohne die Vorstellung der Würde des Menschen denkbar.
Doch, um in das deutsche Grundgesetz einzugehen, mussten die Ideen, die von Locke
entwickelt wurden einen langen Weg durch unterschiedlichste Verfassungen auf sich nehmen,
der in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung begann und sich zu Beginn der
französischen Revolution mit der "Déclaration des droits de l'homme et du citoyen"
fortsetzte. Hierin kommt das liberale Menschenrechtsverständnis, mit dem klassischen
Katalog von Freiheitsrechten, die jede staatliche Gewalt zu akzeptieren hat, zum Ausdruck.
Viele Namen waren an den Vorbereitungen dieser beteilig, jedoch ragt ein Name über die
andren hinaus: sowohl als Begründer liberaler Menschenrechte als auch als Hauptgegner für
Kritiker an diesem Konzept: John Locke.
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